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Sonderrecht = Sonderpflicht

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Ein Feuerwehrmann ist nach der Alarmierung mit nahezu den selben Sonderrechten im Strassenverkehr ausgestattet wie später im Einsatzfahrzeug. Im diesem Umstand gerecht zu werden, muss einiges beachtet werden. Die Landesfeuerwehrschule Baden-Württemberg hat hierzu ein Merkblatt mit den wichtigsten Informationen erstellt.

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Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, 16. Juni 2011 um 21:43 Uhr  

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