Die Verwaltungsvorschrift über Zuwendungen für das Feuerwehrwesen, VwV Z-Feu, legt fest, welche Anschaffung für die örtlichen
Feuerwehren in welcher Höhe durch das Land gefördert werden.
Die Landesfeuerwehrschule stellt hierfür die komplette Z-Feu zur Verfügung






