Feuerwehr Schlaitdorf

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Verbrennen von Schnittabfällen

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Langsam werden die Temperaturen wärmer und es kommt auf alle Hobbygärtner wieder viel Arbeit in ihren Gärten
zu.  Bäume, Hecken und Sträucher werden geschnitten und dann oftmals direkt an Ort und Stelle verbrannt.

Grundsätzlich ist dieses Vorgehen auch nicht einzuwenden, wenn einige Vorgaben dabei beachtet werden: 

  • es dürfen nur kleine Mengen verbrannt werden
  • das Schnittgut muss trocken sein um nur eine möglichst geringe Rauchentwicklung zu verursachen
  • die Verbrennung darf nur im Aussenbereich erfolgen
  • zu Landes- und Kreisstrassen sind mind. 100m Abstand einzuhalten
  • zu Häusern oder anderen Baumbeständen mind. 50 m 

Den genauen Wortlaut der Verordnung finden Sie hier...

Nach Möglichkeit sollten Schnittabfälle aber immer zu einem Grünschnittsammelplatz gebracht werden, hier werden
die Abfälle kostenlos angenommen. Eine Liste dieser Plätze finden Sie hier... 

Ein Feuer anmelden 
Es hält sich auch immer noch das Gerücht, dass wenn man ein solches Feuer "anmeldet", entweder bei der
Leitstelle der Feuerwehr oder beim Rathaus, die Feuerwehr nicht alarmiert wird oder dieser Einsatz dann
nichts kostet.
Diese Aussage ist FALSCH 

Mit solchen Anrufen wird der Notruf 112 für etwaige reale Notfälle blockiert, darüber hinaus ist die
Leitstelle nicht in der  Lage, eine solche Genehmigung zu erteilen. Ein Anruf beim Rathaus hat in diesem
Zusammenhang auch nicht die gewünschte Folge, da bei einem Notruf die Leitstelle nicht zuerst auf dem
Rathaus anruft und fragt, ob bei den Angestellten ein Feuer angemeldet ist.
 
Oder anders gesagt: Der Disponent in Esslingen schaut auf den Neckar von seinem Arbeitsplatz aus. Wenn nun
ein Notruf aus Schlaitdorf eingeht das es brennt, kann dieser nicht erkennen, ob es sich nun um ein
Reisigfeuer oder um einen Wohnhausbrand handelt. Er wird immer die örtliche Feuerwehr in Marsch setzen, 
er ist dazu auch verpflichtet, sonst ist der Disponent haftbar.
 
Die offizielle Stellungnahme des Amtes für Katastrophenschutz zur "Anmeldung" solcher Feuer finden sie hier... 

 

 

Zuletzt aktualisiert am Freitag, 30. März 2012 um 13:31 Uhr  

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