Langsam werden die Temperaturen wärmer und es kommt auf alle Hobbygärtner wieder viel Arbeit in ihren Gärten
zu. Bäume, Hecken und Sträucher werden geschnitten und dann oftmals direkt an Ort und Stelle verbrannt.
Grundsätzlich ist dieses Vorgehen auch nicht einzuwenden, wenn einige Vorgaben dabei beachtet werden:
- es dürfen nur kleine Mengen verbrannt werden
- das Schnittgut muss trocken sein um nur eine möglichst geringe Rauchentwicklung zu verursachen
- die Verbrennung darf nur im Aussenbereich erfolgen
- zu Landes- und Kreisstrassen sind mind. 100m Abstand einzuhalten
- zu Häusern oder anderen Baumbeständen mind. 50 m
Den genauen Wortlaut der Verordnung finden Sie hier...
Nach Möglichkeit sollten Schnittabfälle aber immer zu einem Grünschnittsammelplatz gebracht werden, hier werden
die Abfälle kostenlos angenommen. Eine Liste dieser Plätze finden Sie hier...
Ein Feuer anmelden
Es hält sich auch immer noch das Gerücht, dass wenn man ein solches Feuer "anmeldet", entweder bei der
Leitstelle der Feuerwehr oder beim Rathaus, die Feuerwehr nicht alarmiert wird oder dieser Einsatz dann
nichts kostet.
Diese Aussage ist FALSCH
Zusammenhang auch nicht die gewünschte Folge, da bei einem Notruf die Leitstelle nicht zuerst auf dem






